Simple Accordion
Absolventen und Absolventinnen der Meisterprüfung, einer der Meisterprüfung gleichgestellten beruflichen Fortbildungsprüfung oder einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie, die an der Ludwig-Maximilians-Universität München ein Studium aufnehmen möchten, können die Feststellung des allgemeinen Hochschulzugangs beantragen.1. das Antragsformular vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben sowie2. eines der folgenden Zeugnisse in amtlich oder öffentlich beglaubigter Kopie und die zusätzlich geforderten Nachweise bei der Studentenkanzlei einreichen:
- Zeugnis über die bestandene, nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung abgelegte Meisterprüfung mit ausgewiesener Durchschnittsnote oder
- Zeugnis über die bestandene, vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus der Meisterprüfung gleichgestellte, nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung abgelegte berufliche Fortbildungsprüfung, deren vorbereitende Lehrgänge einen Stundenumfang von insgesamt mindestens 400 Stunden (Nachweis über diese Stundenzahl) umfassen mit ausgewiesener Durchschnittsnote oder
Bei Berufsabschlüssen, die im Ausland erworben wurden, empfiehlt es sich, zum Nachweis des allgemeinen Zugangs die im Freistaat Bayern örtlich zuständige Stelle nach § 71 des Berufsbildungsgesetzes zu beteiligen. Bitte kontaktieren Sie dazu die für Ihren Berufsabschluss zuständige Kammer (z.B. Industrie- und Handelskammer in Bayern) und lassen sich eine entsprechende Gleichwertigkeitsbescheinigung über einen in Bayern gleichgestellten Berufsabschluss ausstellen.
- Zeugnis (und Urkunde) über die bestandene Abschlussprüfung einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie oder
- Nachweis eines einer bestandenen, nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung abgelegten Meisterprüfung gleichwertigen Abschlusses nach einer landesrechtlichen Fortbildungsregelung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe mit ausgewiesener Durchschnittsnote.
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- Hier dann Punkt 1
- Hier dann Punkt 2 mit SUB
- Hier dann sub1
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Absolventen und Absolventinnen der Meisterprüfung, einer der Meisterprüfung gleichgestellten beruflichen Fortbildungsprüfung oder einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie, die an der Ludwig-Maximilians-Universität München ein Studium aufnehmen möchten, können die Feststellung des allgemeinen Hochschulzugangs beantragen.1. das Antragsformular vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben sowie2. eines der folgenden Zeugnisse in amtlich oder öffentlich beglaubigter Kopie und die zusätzlich geforderten Nachweise bei der Studentenkanzlei einreichen:
- Zeugnis über die bestandene, nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung abgelegte Meisterprüfung mit ausgewiesener Durchschnittsnote oder
- Zeugnis über die bestandene, vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus der Meisterprüfung gleichgestellte, nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung abgelegte berufliche Fortbildungsprüfung, deren vorbereitende Lehrgänge einen Stundenumfang von insgesamt mindestens 400 Stunden (Nachweis über diese Stundenzahl) umfassen mit ausgewiesener Durchschnittsnote oder
Bei Berufsabschlüssen, die im Ausland erworben wurden, empfiehlt es sich, zum Nachweis des allgemeinen Zugangs die im Freistaat Bayern örtlich zuständige Stelle nach § 71 des Berufsbildungsgesetzes zu beteiligen. Bitte kontaktieren Sie dazu die für Ihren Berufsabschluss zuständige Kammer (z.B. Industrie- und Handelskammer in Bayern) und lassen sich eine entsprechende Gleichwertigkeitsbescheinigung über einen in Bayern gleichgestellten Berufsabschluss ausstellen.
- Zeugnis (und Urkunde) über die bestandene Abschlussprüfung einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie oder
- Nachweis eines einer bestandenen, nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung abgelegten Meisterprüfung gleichwertigen Abschlusses nach einer landesrechtlichen Fortbildungsregelung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe mit ausgewiesener Durchschnittsnote.
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- Zeugnis über die bestandene, nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung abgelegte Meisterprüfung mit ausgewiesener Durchschnittsnote oder
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Bei Berufsabschlüssen, die im Ausland erworben wurden, empfiehlt es sich, zum Nachweis des allgemeinen Zugangs die im Freistaat Bayern örtlich zuständige Stelle nach § 71 des Berufsbildungsgesetzes zu beteiligen. Bitte kontaktieren Sie dazu die für Ihren Berufsabschluss zuständige Kammer (z.B. Industrie- und Handelskammer in Bayern) und lassen sich eine entsprechende Gleichwertigkeitsbescheinigung über einen in Bayern gleichgestellten Berufsabschluss ausstellen.
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Absolventen und Absolventinnen der Meisterprüfung, einer der Meisterprüfung gleichgestellten beruflichen Fortbildungsprüfung oder einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie, die an der Ludwig-Maximilians-Universität München ein Studium aufnehmen möchten, können die Feststellung des allgemeinen Hochschulzugangs beantragen.1. das Antragsformular vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben sowie2. eines der folgenden Zeugnisse in amtlich oder öffentlich beglaubigter Kopie und die zusätzlich geforderten Nachweise bei der Studentenkanzlei einreichen:
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